Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht ohne Weiteres auch die Untervermietung an Touristen

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Setzt der Mieter trotz entsprechender Abmahnung des Vermieters die unerlaubte Untervermietung fort, rechtfertigt dies eine Kündigung des Mietverhältnisses (BGH Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13). 

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