Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht ohne Weiteres auch die Untervermietung an Touristen
Setzt der Mieter trotz entsprechender Abmahnung des Vermieters die unerlaubte Untervermietung fort, rechtfertigt dies eine Kündigung des Mietverhältnisses (BGH Urteil vom 08.01.2014, VIII ZR 210/13).