Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsnormen des Privatrechts, u.a. das allgemeine Vertragsrecht (Kauf, Werkvertrag, etc.), Schenkung, Auftrag und Geschäftsbesorgung, Bürgschaft, Bereicherung und unerlaubte Handlungen.

 

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