HONORARINFORMATIONEN

Ich berechne die Vergütung für meine Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines anderen Vergütungssystems.

Gerne informiere ich Sie noch vor einer kostenauslösenden Beratung über die zu erwartenden Kosten. Nachfolgend erhalten Sie bereits jetzt einen kurzen Überblick über die einzelnen Möglichkeiten:

 

GESETZLICHE GEBÜHREN (RVG)
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die anwaltliche Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Dieses knüpft die Höhe des Honorars an den Gegenstandswert und somit das wirtschaftliche Interesse, das der Mandant an der Sache hat.

Findet nur eine rechtliche Beratung ohne außergerichtliche Vertretung statt, bestimmt sich die Gebühr nach § 34 RVG. Ist der Mandant Verbraucher, erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr in Höhe von jeweils höchstens 250 Euro sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr in Höhe von höchstens 190 Euro.
 
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
Alternativ zu den gesetzlichen Gebühren besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung.

Eine solche kann die Vereinbarung eines Stundenhonorars, eines anderen Gegenstandswerts oder auch eines Pauschalhonorars zum Gegenstand haben kann. Grundsätzlich bemisst sich jede Vereinbarung an Umfang und Schwierigkeit der Bearbeitung, so dass sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt eine angemessene Regelung gefunden werden kann.
 
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt – sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt – je nach Inhalt des Versicherungsvertrages die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.

Da Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse enthalten können, empfiehlt es sich, noch vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen.
 
STAATLICHE KOSTENÜBERNAHME
Bedürftige Personen haben die Möglichkeit, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe im Rahmen einer staatlichen Kostenübernahme zu erhalten.

Der Zeitraum vor einem Gerichtsverfahren ist durch die Beratungshilfe abgedeckt. Benötigen Sie (vorprozessuale) anwaltliche Hilfe, können Sie beim Gericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen.

Sollte eine prozessuale Vertretung notwendig werden, kann bei Gericht Prozess-/Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 

 

 

 
KANZLEI SCHWEIGHÖFER 
Ralf Schweighöfer

Lechfeldstraße 8
61350 Bad Homburg

Telefon: +49 (0)6172 6626222
Telefax: +49 (0)6172 66262262 
E-Mail: info@kanzlei-schweighoefer.de

 

 
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