FAMILIENRECHT (FA)
Ich berate und vertrete Sie im Rahmen sämtlicher anfallender Probleme von dem Ehevertrag vor der Hochzeit bis zu einer Trennung oder Scheidung, über alle damit verbundenen Fragen und Probleme.
Beispielhaft zu nennen sind die Frage des Güterrechts, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche, Ansprüche im Rahmen des durchzuführenden Versorgungsausgleiches, Sorgerechtsfragen und Regelungen im Hinblick auf Hausrat und Ehewohnung.