Einschränkung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit unzulässig
Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, die den gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, den Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrages zu verlangen (§ 8 Abs. 1 TzBfG), zu Lasten des Arbeitnehmers einschränken, sind unwirksam. So entschied das BAG mit Urteil vom 20.01.2015, Az. 9 AZR 735/13 (NJW 30/2015, 2208).