Voraussetzung für Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Eigentumswohnung
Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der den Eheleuten gemeinsam gehörenden Ehewohnung aus, kann er eine Nutzungsentschädigung gegen den in der Wohnung verbleibenden Ehegatten nur geltend machen, wenn er ihn zuvor aufgefordert hat entweder auszuziehen oder Nutzungsentschädigung zu zahlen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 14 UF 166/13).