Was ist bei Vorliegen eines Reisemangels zu beachten?
Dies kann beispielsweise gegenüber der Reiseleitung vor Ort geschehen.
Als Beweis hierfür sollte dies schriftlich oder im Beisein von Zeugen getan werden. Für die Zeit, während die Reise mangelhaft war, mindert sich der Reisepreis entsprechend. Daneben können unter anderem Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude geltend gemacht werden.
Zu beachten ist jedoch, dass diese Ansprüche gem. § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden müssen.