Was ist Versorgungsausgleich?

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Dabei werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten ausgeglichen.

Hat beispielsweise die Ehefrau während der Ehe nie gearbeitet, da sie die Kinder erzogen und den Haushalt geführt hat, hat sie in der Regel einen Anspruch auf die Hälfte der Anwartschaften ihres Ehemannes, die dieser während der Ehezeit erworben hat. Im Falle des Renteneintritts erhält sie damit einen eigenen Rentenanspruch in Höhe der übertragenen Anwartschaften.

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