Was ist unter Sonder- und Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts zu verstehen?
Sowohl ein Sonder- als auch ein Mehrbedarf sind von beiden Eltern neben dem regulären Kindesunterhalt anteilig im Verhältnis ihrer Einkünfte zu tragen. Der Elternteil, dem nach Abzug des Selbstbehalts das höhere bereinigte Nettoeinkommen verbleibt, hat daher den höheren Anteil dieser Kosten zu übernehmen.