Ist die Rückgabe einer Mietwohnung mit farbigen Wänden erlaubt?
Doch ist es erlaubt, die Wände einer Mietwohnung nach eigenem Belieben farbig zu streichen oder gibt es hier Grenzen? Das Überstreichen der Wände nach dem persönlichen Geschmack des Mieters gehört während der Mietzeit zum gewöhnlichen Mietgebrauch und ist daher erlaubt.
Allerdings erschweren ausgefallene oder extrem farbige Wände eine Neuvermietung der Wohnung oder machen eine solche in diesem Zustand gar unmöglich. Übernimmt daher der Mieter eine Wohnung mit neutralem Anstrich, darf er sie bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht mit farblich auffällig gestrichenen Wänden zurückgeben. Andernfalls muss der Mieter Schadensersatz für die Kosten leisten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Überstreichen der farbig hinterlassenen Wände entstehen (BGH, Urteil v. 06.11.2013, Az. VIII ZR 416/12).