Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die konkrete Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung hängt vielmehr von den geltenden Versicherungsbedingungen ab. Oftmals sind Auseinandersetzungen im Rahmen von selbstständiger Tätigkeit oder Grundbesitz (z.B. Wohnungseigentum) nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Auch ist zu beachten, dass in den meisten Versicherungen eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die in jedem Fall zu zahlen ist.
Rechtsschutzversicherte sollten sich daher ausführlich bei ihrer Versicherung über den Umfang des Rechtsschutzes informieren und ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls um notwendige Rechtsgebiete ergänzen. Zu beachten ist auch, dass nach dem Vertragsabschluss in der Regel eine bestimmte Wartezeit verstrichen sein muss, bevor der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Die notwendigen Informationen hierzu ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.